- Patienten/Klienten sind nach bestem Wissen und unter Einhaltung ethischer Grundsätze in ihrem Selbstheilungsprozess anzuleiten und zu unterstützen
- Die Arbeit des Naturheiltherapeuten soll achtsam und die eigenen Grenzen bedenkend, selbstständig und eigenverantwortlich geleistet werden
- Aktive Praxis- und Therapeutentätigkeit in eigener oder fremder Praxis
- Aktive Weiterbildung – individuell und Praxis bezogen (Bestätigung im Seminarheft)
- Minimale Teilnahme an 2 Therapeutentreffen jährlich
- Teilnahme an Vorträgen und Seminaren (verbandsinterne und externe)
- Alle belegbaren Aktivitäten für den VGNÖ
- Erste Hilfe Kurs – Auffrischungskurs
- Vollmitgliedschaft
- Einhaltung der Statuten
- Einhaltung der VGNÖ Berufsordnung
- Anerkennung des VGNÖ Berufskodex
Der Nachweis für Weiterbildung und wenn nötig Erste-Hilfe-Kurs (Auffrischung alle 3 bis 4 Jahre) ist eigenverantwortlich bis 15. Dezember der jeweiligen Landesleitung vorzulegen. Die Aufzeichnungspflicht liegt beim Gütesiegelinhaber. Bei Nichtvorlage wird den geprüften Status des Gütesiegels aus Gründen der Glaubwürdigkeit durch den Vorstand zurückgezogen.
Die Auflistung unter
Ganzheitliche Therapeuten zeigt auf wer welche Gütesiegel-Status besitzt – ein geprüfter Gütesiegelinhaber wird ersichtlich durch Präsentation des Gütesiegel-Logos.